Fernüberwachung von Brandmeldeanlagen wird leichter

31.01.2023

Neue Norm schafft Sicherheit

Aufgrund rechtlicher Bedenken blickte manch ein Errichter oder Betreiber bisher skeptisch auf Lösungen wie die Fernüberwachung und -instandhaltung von Brandmeldeanlagen. Die neue Dienstleistungsnorm DIN EN 50710 "Anforderungen an die Bereitstellung von sicheren Ferndiensten für Brandsicherheitsanlagen und Sicherheitsanlagen" nimmt diese Sorge nun und lädt dazu ein, die Möglichkeiten des Fernzugriffs voll auszuschöpfen.

Mit zunehmendem Einzug in die Brandschutzpraxis zeigt sich, dass in der Digitalisierung tatsächlich ein enormes Potenzial für mehr Effizienz, höhere Sicherheit und Wachstum steckt. Gerade mit Blick auf den Fachkräftemangel bieten digitale Tools mit Fernzugriffsoption einen hohen Mehrwert und spürbare Entlastung im Arbeitsalltag. Doch wie bei allen neuen Technologien stellt sich die Frage, wie es im Ernstfall mit der Haftung aussieht. „Die neue Norm, die seit Mai 2022 auch in der deutschen Fassung vorliegt, bietet den sicherheitstechnischen Gewerken im Gegensatz zur bestehenden VDE 0833-1 konkrete Handlungsempfehlungen. Hier sind jetzt erstmals alle relevanten Anforderungen an die Dienstleistungsanbieter für einen Fernzugriff festgelegt“, erklärt Thomas Litterst, Leiter Normen und Richtlinien bei Hekatron Brandschutz. Die neue Norm schafft die notwendige Grundlage, weil sie die allgemein anerkannten Regeln der Technik definiert, auf die sich beispielsweise Gerichte berufen, wenn im Schadensfall überprüft wird, ob fahrlässiges Handeln vorliegt. Die Norm wurde von einem europäischen Expertenteam als EN erarbeitet und wird damit auch in anderen EU-Staaten angewendet.

Weil zum Erscheinungszeitpunkt der bisher gültige Anwendungsnorm „Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall VDE 0833-1“ im Jahr 2017 Fernwartungen in der Praxis noch eine untergeordnete Rolle spielten, gab die Norm diesbezüglich lediglich rudimentäre Hinweise und Empfehlungen. Einige davon sind heute längst überholt. Für Errichter und Betreiber, die dennoch auf die digitale Unterstützung setzten, ein echtes Problem. Bislang musste jeder die Maßnahmen rund um seinen Fernzugriff selbst definieren. Im Umkehrschluss bedeutete das auch: Eigenes Risiko.

Klar definierter Anforderungskatalog für Dienstleister
ie neue DIN EN 50710 gilt nicht nur für Brandmeldetechnik, sondern auch für die Gewerke Zutritt, Rauchwärmeabzug, Einbruch und Social Alarm. Sie fokussiert insbesondere auf den Anforderungskatalog, den ein Dienstleistungsanbieter erfüllen sollte, wenn er Fernüberwachung oder -instandhaltung anbieten möchte. „So soll beispielsweise über ein Verwaltungssystem und passwortgeschützte Bereiche im Computer exakt geregelt werden, welcher Personenkreis Zugriff auf das System hat“, weiß Litterst. Auch die Zugriffsart muss demnach klar definiert werden. „Während die Hinweise zur Systemauslesung für eine Statusabfrage im Normentext allgemein gehalten sind, muss vom Errichter nun eindeutig festgelegt werden, wer im Rahmen von Programmierungen aus der Ferne Änderungen am System vornehmen kann“, so Litterst weiter. Weil durch mögliche Cyberattacken auch im Bereich der Brandmeldeanlagen großer Schaden entstehen kann, muss eine Fernüberwachungssoftware gemäß der neuen Norm zudem spezifische Tests bestehen, damit von einer sicheren Verbindung ausgegangen werden kann.

Klar geregelt ist nun auch, wo der zulässigen Rahmen für den Fernzugriff endet. So sieht die Norm unter anderem vor, dass eine verantwortliche Person vor Ort sein muss, wenn Neuerungen im System eingespielt werden. Denn die Brandmeldeanlage ist dann kurzzeitig im Revisionsmodus und nicht betriebsbereit. Auch wer eine bestehende Anlage erweitern und einen neuen Ring aufschalten will, muss dafür vor Ort sein. In diesem Fall gilt es, direkt im Objekt zu überprüfen, ob der hinzugefügte Melder funktioniert und ordnungsgemäß in Betrieb geht.

Geringerer Personaleinsatz, bessere Planbarkeit
„Mit dem ortsunabhängigen Fernzugriff auf Brandmeldeanlagen konnten allein bei Hekatron-Kunden bereits weit über 5.000 Einsatzfahrten eingespart werden“, berichtet Litterst. Schon diese Zahl macht deutlich, dass derartige Dienste nicht nur technisch und wirtschaftlich punkten, sondern auch in Sachen Nachhaltigkeit den Herausforderungen unserer Zeit begegnen. Doch wer aus dem Büro heraus oder mithilfe von digitalen Tools auf Brandmeldeanlagen zugreifen kann, spart nicht nur Fahrtzeiten, sondern auch Arbeitskraft: Sämtliche Einsätze können im Vorfeld detailliert geplant, optimal vorbereitet und mit weniger Fachpersonal durchgeführt werden.

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Techniker am PC

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Die neue Norm DIN EN 50710 legt fest, welche Anforderungen bei Ferndiensten erfüllt werden müssen. (Foto: Joel Micah Miller, Copyright: Hekatron)

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Übersicht DIN EN 50710

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(Abbildung: Grafik: Enrico Petini, meART GmbH/Copyright: Hekatron)

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Thomas Litterst, Leiter Normen und Richtlinien bei Hekatron Brandschutz

Thomas Litterst, Leiter Normen und Richtlinien bei Hekatron Brandschutz

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