Für Neu- und Umbauten besteht die Rauchwarnmelderpflicht in Sachsen bereits seit Januar 2016. Seit dem ersten Juni 2022 gilt sie nun auch für bereits bestehende Objekte. Die Vorschriften gelten für sämtliche Gebäudearten und geben vor, dass alle Räume ausgestattet werden müssen, in denen Personen bestimmungsgemäß schlafen. Auch für Flure, die als Rettungswege dienen, sind Rauchwarnmelder nun Pflicht. Es gilt also auch für gewerbliche, kommunale oder kirchliche Gebäude zu prüfen, ob die erweiterte Einbaupflicht hier greift. Nur wenn Schlafräume bereits mit einer automatischen Rauchdetektion und einer angemessenen Alarmierung ausgestattet sind, muss nicht separat nachgerüstet werden. Dies ist beispielsweise in Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen der Fall, wenn diese durch entsprechende Brandschutzkonzepte über bauaufsichtlich genehmigte Brandmeldeanlagen gesichert sind.
Weiterführende Informationen zum Thema bringt das neue Whitepaper von Hekatron Brandschutz auf den Punkt. Auch Anwendungsfälle, die sich aus den zusätzlichen Bestimmungen ergeben, werden an Beispielen erklärt. Das Whitepaper kann unter sachsen-rauchmelderpflicht.de kostenlos heruntergeladen werden.
Die Übergangsfrist in Sachsen endet bald. Das Whitepaper von Hekatron fasst alles Wichtige zur RWM-Pflicht in Sachsen zusammen.
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