Einbaufristen in Berlin und Brandenburg

22.10.2020

In Berlin und Brandenburg endet die Übergangspflicht am 31. Dezember 2020. Dann müssen in vermietetem oder selbst genutztem Wohnraum Rauchwarnmelder eingebaut sein.

Das Besondere in diesen beiden Bundesländern: Die Installation ist in allen Aufenthaltsräumen (ausgenommen Küche) Pflicht! Detaillierte Informationen finden Sie ebenfalls hier auf unserer Homepage.

Hierzu finden auch kostenlose Webinar jeweils am 27.10.2020, 26.11.2020 und 07.12.2020 statt, in dem wir Ihnen alles erklären, was Sie dazu wissen sollten: Hinweise zur Übergangsfrist, gesetzliche Vorgaben der Landesbauordnung Berlin/Brandenburg, Norm DIN 14676 und vieles mehr. Das Webinar dauert circa 2,5 Stunden und richtet sich an alle Brandschutz-Profis und Endverbraucher.

Weitere Informationen zur Anmeldung finden Sie ebenfalls hier.