"Der Explosionsschutz wird oft unterschätzt"

15.12.2020

Explosionsschutz bei Feststellanlagen: "Die Errichter von Brandschutzanlagen müssen den Explosionsschutz mehr berücksichtigen" fordert Kai Zimmermann, Schulungsreferent bei Hekatron Brandschutz.

Hekatron ist bekannt für seine Brandschutztechnik. Was hat das mit Explosionsschutz zu tun?
Beide schützen Menschen und Sachwerte. Wo explosionsfähige Stoffe verarbeitet werden, muss neben dem Brandschutz auch der Explosionsschutz berücksichtigt werden, das legen Arbeitsschutzgesetze und Betriebssicherheitsverordnungen fest. Dieser besteht aus drei Stufen: Der primäre Schutz soll dafür sorgen, dass sich keine explosionsfähige Atmosphäre aufbauen kann. Der sekundäre Schutz sieht technische Maßnahmen vor, um diese zu verdünnen, beispielsweise durch automatische Belüftungssysteme. Und die dritte Stufe ist die Summe von Maßnahmen, die die Auswirkung einer Explosion  auf ein ungefährliches Maß beschränken, etwas durch Druckentlastungs- und Druckausgleichseinrichtungen. 

Was bedeutet das konkret für den Einsatz einer Feststellanlage?
Für den Einsatz einer Feststellanlage in explosionsgefährdeten Bereichen gelten Anforderungen gemäß den Vorgaben des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) und der Richtlinie 2014/34/EU. Die Teile der Feststellanlage, die in den so genannten Ex-Zonen 1 und 2 eingebaut werden, müssen explosionsgeschützt und für die jeweilige Ex-Zone zugelassen sein. Das bedeutet: Alle Teile der Feststellanlage brauchen eine gemeinsame Bauartgenehmigung des DIBt. Wenn in einem explosionsgefährdeten Bereich die Feststellanlage auf eine Gaswarnanlage aufgeschaltet werden soll, müssen die Feststellanlage und die Gaswarnanlage elektrisch miteinander verträglich sein. Die Feststellanlagen müssen regelmäßig von einer Fachkraft geprüft und gewartet werden. Hekatron Brandschutz bietet Rauchschalter sowie alle zulassungsrelevanten Bestandteile auch in einer Ausführung mit Explosionsschutz. Gaswarnanlagen stellen wir nicht her. Wir schalten uns auf die Anlagen spezialisierter Hersteller auf. Sobald von dort das Signal für eine drohende Explosion eingeht, löst sich unser Türhaftmag-net und die Brandschutztür fällt zu. Dies ist aber nach heutigem Stand nicht mehr zwingend erforderlich. 

Wie sollte ein Betrieb vorgehen, wenn er zum Beispiel eine neue Produktionshalle baut, in der potenziell explosive Stoffe verwendet werden?
Die Betreiber muss die Richtlinie 1999/92/EG umsetzen. Die Grundlage hierfür bildet das Explosionsschutzdokument, welches vom Explosionsschutzbeauftragten erstellt wird. Es erfasst alle auftretenden Gefahren und legt die Maßnahmen zur Abwehr fest, an die sich der Betreiber zu halten hat. Müssen Türen für den Fahrzeugverkehr offenbleiben, braucht es dort Brandabschlüsse mit zugelassener Feststellanlage. Diese Anlage darf wiederum nicht zu einer Explosion beitragen, etwa durch einen Zündfunken, weshalb die Komponenten in speziellen Gehäusen verbaut sind. Denn auch wenn der Betreiber alles für den Explosionsschutz getan und umgesetzt hat, können trotzdem noch Brände auftreten. Wir empfehlen gern Errichter, die die Kosten kalkulieren und die Installation und später die Wartung übernehmen – wenn die Kunden daran denken. 

Das klappt aber nicht immer, oder?
Nein. Viele Unternehmen vergessen leider Wartung und Instandhaltung. Das kann sich im Fall eines Brandes rächen. Wenn die Brandschutztür nicht schließt, könnte das Feuer auf andere Bereiche übergreifen und weitere Sachwerte zerstören. Stellt der Brandsachverständige dann fest, dass die Wartung nicht ordnungsgemäß ausgeführt wurde, zahlt die Versicherung nur die Schäden direkt am Brandherd, nicht jedoch die, die durch eine funktionierende Brandschutztür hätten verhindert werden können. Und wer einen Holzkeil unter eine Brandschutz-tür legt, um sie offen zu halten, spielt buchstäblich mit dem Feuer, denn das ist eine Straftat. 

Was genau müssen der Anwender und sein Wartungsdienstleister beachten?
Die Wartungsfirma muss sicherstellen, dass die Brand-schutzanlage immer funktioniert. Die DIN 14677-1 regelt die Instandhaltung von Feststellanlagen. Wichtig: Rauchschalter müssen nach acht Jahren ausgetauscht werden. Auch das vergessen bzw. ignorieren Anwender häufig. Kann der Versicherungsnehmer nach einem Brand dann nicht nachweisen, dass die Feststellanlage regelmäßig gewartet und die Rauchschalter turnusmäßig ausgetauscht wurde, können Zahlungen durch die Versicherung fraglich werden. 

Vielleicht ist manchen Betrieben der Austausch auch einfach zu teuer? 
Das stimmt, solche Fälle gibt es. Mit HPlus bieten wir jedoch eine Finanzierung an. Dazu kooperieren wir einem Finanzdienstleister, der sich auf Leasing für Unternehmen spezialisiert hat. So kann der Anwender die neuen Rauch- schalter zum Beispiel in vierteljährlichen Raten bezahlen und nach acht Jahren bekommt er wieder neue – ähnlich wie beim Autoleasing. Das lohnt sich für alle: Die Be trei- ber der Anlagen sind immer auf dem aktuellen tech-nischen Stand und unsere Partner, die Errichter, haben planbare Aufträge. 

Alle acht Jahre die Rauchschalter austauschen –  damit ist es getan?
Nein. Mit der Zeit können sich weitere Dinge ändern. Es kann zum Beispiel sein, dass der Betrieb Stoffe verarbeitet, bei denen das Explosionsrisiko noch höher ist, oder die Produktion in einen anderen Gebäudeteil verlagert. Dann muss das Explosionsschutzdokument angepasst werden, was eventuell eine Neuinstallation von Explosions- und Brandschutzeinrichtungen erfordert. Darüber hinaus müssen Facherrichter sich regelmäßig weiterbilden und ihren Kompetenznachweis erneuern.

Der läuft ab?
Ja, er gilt nur für fünf Jahre. Das ist sinnvoll, weil es immer wieder technische Neuerungen gibt oder sich Normen ändern. Wir erinnern Experten, wenn ihr Kompetenz-nachweis ausläuft, den sie über Schulungen bei uns erneuern können. Und nicht nur das! Wer die Schulung für Feststellanlagen in explosionsgefährdeten Bereichen besucht, verlängert bzw. erwirbt gleichzeitig auch den Kompetenznachweis für Feststellanlagen außerhalb der explosionsgefährdeten Bereiche. Übrigens: Alle wichtigen Neuerungen dazu stellen wir unseren Kunden regelmäßig in unserem Newsletter vor. 

 

Weitere Informationen über die Anforderungen für Feststellanlagen im EX-Bereich finden Sie
unter hekatron-brandschutz.de/fsa-ex