Aus bauaufsichtlichen Zulassungen werden allgemeine Bauartgenehmigungen für Feststellanlagen

03.06.2019

Durch das 2014 erlassene EUGH-Urteil wird das Deutsche Baurecht erneuert. Diese Novellierung hat zur Folge, dass die deutsche Zulassungsstelle für nicht geregelte Bauprodukte und Bauarten (DIBt – Deutsches Institut für Bautechnik) nun eine genaue Differenzierung zwischen Zulassungen für Bauprodukte und Bauarten vornimmt.

Das bedeutet, dass keine weiteren allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen für Bauarten erteilt werden, sondern diese durch allgemeine Bauartgenehmigungen ersetzt werden.
Die Umstellung auf allgemeine Bauartgenehmigungen ist für Hekatron Feststellanlagen nahezu abgeschlossen; sie finden diese immer aktuell auf unserer Homepage.

Eine Besonderheit werden unsere Bauartgenehmigungen für Geräte aus Lagerbeständen sein, welche ab Mitte Juli 2019 zur Verfügung stehen. Mit diesen speziellen Bauartgenehmigungen können Sie bis Juli 2020 unsere Feststellanlagen auf Grundlage der alten DIBt-Zulassungen weiterhin verbauen und DIBt-konform abnehmen. Somit sind Sie auch in der Übergangszeit rechtlich auf der sicheren Seite.