Aus bauaufsichtlichen Zulassungen werden allgemeine Bauartgenehmigungen

31.07.2019

Durch das 2014 erlassene EUGH-Urteil wird das Deutsche Baurecht erneuert. Diese Novellierung hat zur Folge, dass die deutsche Zulassungsstelle für nicht geregelte Bauprodukte und Bauarten (DIBt – Deutsches Institut für Bautechnik) nun eine genaue Differenzierung zwischen Zulassungen für Bauprodukte und Bauarten vornimmt. Das bedeutet, dass keine weiteren allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen für Bauarten erteilt werden, sondern diese durch allgemeine Bauartgenehmigungen ersetzt werden.
Die Umstellung auf allgemeine Bauartgenehmigungen ist für Hekatron Feststellanlagen nahezu abgeschlossen.

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